LG Hamburg
Die Klausel “Diese Lieferverträge sind reine Online-Verträge, d. h., die Kommunikation erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege.” ist wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unzulässig. Die Klausel lässt den durchschnittlichen Vertragspartner vollständig darüber im Unklaren, wie und in welcher Form er eine wirksame Kündigungserklärung abgeben kann. …
LG Hamburg, K&R 2021, 606-608 (Urteil vom 29.04.2021, 312 O 94/20)