Bei sendungsbezogenen Telemedien muss der zeitliche und inhaltliche Bezug zu einer bestimmten Sendung im jeweiligen Telemedienangebot ausgewiesen werden. Dies war bei keinem der streitgegenständlichen Beiträge der Fall. (Leitsatz der Redaktion)
LG Potsdam, K&R 2018, 806-808 (Urteil vom 25.07.2018, 2 O 105/17)