Zu den Voraussetzungen einer Verbandsklagebefugnis, insbesondere zum Erfordernis einer erheblichen Zahl von Mitgliedsunternehmen, die Waren gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.
OLG Nürnberg, WRP 2014, 239-244 (Urteil vom 26.11.2013, 3 U 78/13)