OVG Münster
Die Erteilung der Befreiung von einem Landschaftsplan nach § 67 Abs. 1 BNatSchG scheidet nicht von vorneherein deshalb aus, weil der Landschaftsplan selbst eine Befreiung nur für solche Vorhaben vorsieht, die § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB in der bei Erlass des Landschaftsplans geltenden Fassung unterfielen. Der für eine Befreiung erforderliche atypische Fall beruht darauf, …
OVG Münster, ZNER 2017, 304-312 (Beschluss vom 09.06.2017, 8 B 1264/16)