Beantragen mehrere im gemäß § 10 Abs. 2 NGlSpG, § 25 GlüStV vorgesehenen Abstandsbereich von 100m belegene Spielhallen, ihnen die ab 1. Juli 2017 nach § 24 GlüStV erforderliche Erlaubnis zur Fortführung ihres Betriebes zu erteilen, ist – solange keine anderweitige gesetzliche Regelung besteht – nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Auswahlentscheidung zu treffen, …
VG Oldenburg, ZfWG 2018, 79-80 (Urteil vom 16.05.2017, 7 A 14/17)