Das Amtsgericht hat die Speicherung der Daten eines an einem Verkehrsunfall beteiligten Kfz in einer von einer Firma im Auftrag der Versicherungswirtschaft betriebenen Datenbank für zulässig erklärt.
Vahle, DSB 2014, 89-90 (Urteil vom 07.05.2013, 435 C 584/13)