ISGH
Die Freiheit der Schifffahrt auf Hoher See gemäß Art. 87 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen verbietet die Beschlagnahme eines fremden Seeschiffes als Beweismittel (corpus delicti) im Zusammenhang mit erlaubten Aktivitäten des Schiffes auf Hoher See. Das gilt selbst dann, wenn die entsprechende Beschlagnahmeverfügung in inneren Gewässern vollstreckt wird. …
ISGH, RIW 2020, 310-313 (Urteil vom 10.04.2019)