Bereits die Herstellung, Verschaffung oder der Besitz eines Bildnisses ohne Einwilligung der abgebildeten Person kann auch ohne Verbreitungsabsicht einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen.
Vahle, DSB 2012, 175 (Urteil vom 31.10.2011, 14 O 21/11)