Oberbeck
Filmt ein Grundstücksbewohner seinen Nachbarn ohne sachlich begründete Interessen, stellen die Aufnahmen einen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten dar. In dem Fall filmte ein grillender Bewohner seinen Nachbarn, als dieser sich über den entstehenden Rauch empörte. Der Nachbar wurde per Video mit freiem Oberkörper auf dem Vordach einer Garage stehend aufgenommen. …
Oberbeck, DSB 2016, 266 (Urteil vom 17.10.2016, 3 O 381/15)