Der Einzelne kann sich vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen, wenn diese nicht fristgerecht oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt sind.
LG Oldenburg, ZNER 2018, 444-446 (Urteil vom 10.09.2018, 9 O 3069/14)