Oberbeck
Die Auswertung von Rohdaten einer Geschwindigkeitsmessung durch ein privates Unternehmen (im Auftrag einer Bußgeldbehörde) begründet kein Beweisverwertungsverbot und ist somit zulässig. Das Gericht hält die Beauftragung von Sachverständigen bei der Auswertung von Beweismitteln für grundsätzlich üblich und auch zulässig. Dies sei bereits in zahlreichen anderen Verfahrensordnungen, …
Oberbeck, DSB 2016, 17 (Beschluss vom 17.11.2015, 21 Ss OWi 158/15)