Die behördliche Videoaufzeichnung zwecks Überwachung des öffentlichen Straßenverkehrs ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz des betroffenen Verkehrsteilnehmers und bedarf damit einer speziellen gesetzlichen Grundlage.
VerfGH Österreich, DSB 2010, 19 (Sonstiges vom 09.12.2008, B 1944/07-9)