Die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2013 werden zurückgewiesen.
BVerwG, InTeR 2015, 106-110 (Beschluss vom 08.01.2015, 7 B 25.13)