Die Werbung mit einem TÜV-Testsiegel ist irreführend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass das Testsiegel nicht auf einer unabhängigen Bewertung durch den TÜV, sondern auf der Auswertung einer Kundenbefragung beruht.
OLG Saarbrücken, RAW 2015, 152-154 (Urteil vom 28.01.2015, 1 U 100/14)