OLG Düsseldorf
Der Fortführungsgrundsatz entfällt, wenn die Unternehmenstätigkeit eingestellt ist oder wenn die Unternehmenstätigkeit voraussichtlich innerhalb des Prognosezeitraums eingestellt oder das Unternehmen liquidiert wird. Allein die Möglichkeit, dass die Unternehmsfortführung ggf. nicht möglich ist, rechtfertigt nicht die Fortführung zu verneinen.
OLG Düsseldorf, SanB 2024, 155-161 (Urteil vom 27.10.2023, 22 U 111/23)