Zu der Frage, ob § 12 EEG auf das Einspeisemodell oder allein auf den physischen Vorgang des „Einspeisens“ von Strom abstellt und damit auch für das Direktvermarktungsmodell Geltung hat. (Rn. 36 – 48)
OLG Bamberg, ZNERL 2019, Heft 02, Online, - (Urteil vom 28.11.2018, 8 U 71/18)