a) Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer, wenn er “aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung [. . .] darstellt”, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Abrechnungssumme zu zahlen hat, erfasst Submissionsabsprachen und ähnliche (horizontale) wettbewerbsbeschränkende Absprachen wie Preis-, …
a) Für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung genügt es, wenn die Marktmacht ausgleichende Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem Zusammenschluss der Fall war. Die Anforderungen an die Verstärkungswirkung stehen dabei in einer Wechselbeziehung zu der Wettbewerbssituation auf dem betroffenen Markt, …
Eine sprunghafte Preiserhöhung von einigem Gewicht kann ein bedeutsames Indiz für die missbräuchliche Ausnutzung von Handlungsspielräumen des marktbeherrschenden Unternehmens darstellen, die durch Wettbewerb nicht hinreichend kontrolliert sind.
a) Die Bestimmung des § 270a BGB stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG dar, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen von Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
a) Der Bundesrechtsanwaltskammer steht ein Spielraum bei der technischen Ausgestaltung der Nachrichtenübermittlung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu, sofern das gewählte System eine im Rechtssinne sichere Kommunikation gewährleistet.
Das Bundeskartellamt hat am 4.5.2021 den Entwurf von Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht. Genossenschaften spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle. Die Kooperation im Verbund kann es gerade kleineren Unternehmen ermöglichen, ihre Stellung im Markt zu stärken und damit den Wettbewerb beleben. …
Die öffentliche Konsultation des Entwurfs einer Mantelverordnung zum neuen Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat begonnen. Bis zum 28.5.2021 nimmt die BaFin Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf per E-Mail entgegen. Die Mantelverordnung soll zeitgleich mit dem WpIG zum 26.6.2021 in Kraft treten.