Der Europäische Rat hat am 16.10.2024 seinen Standpunkt zur gezielten Änderung der EU-Entwaldungsverordnung festgelegt und sich darauf geeinigt, den Geltungsbeginn um zwölf Monate zu verschieben (vgl. PM ER vom gleichen Tag). Damit will er Drittländern, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und Händlern mehr Zeit geben, sich darauf vorzubereiten, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, …
BB 2024, 2497