VGH Kassel
Die in einem Verfahren nach § 123 VwGO zum Ersatz der fehlenden vorläufigen Vollstreckbarkeit eines erstinstanzlichen Bescheidungsurteils begehrte Veröffentlichung der verlangten Fortschreibung eines Luftreinhalteplans kommt als Vorwegnahme der Hauptsache nur dann in Betracht, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zwingend geboten ist. Diesen Anforderungen vermag die allein auf die Überschreitung von Grenzwerten gestützte Annahme von Gesundheitsgefahren bei im Übrigen fehlenden Feststellungen zu deren Art und Umfang nicht zu genügen.…
VGH Kassel, ZNERL 2019, Heft 02, Online, - (Beschluss vom 17.12.2018, 9 B 2118/18)