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BB 2017, 2816
LAG Mecklenburg-Vorpommern 
Arbeitnehmerüberlassung und Tätigkeit im Gemeinschaftsbetrieb (Urteil vom 13.06.2017, 5 Sa 209/16)

Die Arbeitnehmerüberlassung ist von einer Tätigkeit des Arbeitnehmers in einem gemeinsamen Betrieb zu unterscheiden. Um Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich nicht, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, BB 2017, 2816 (Urteil vom 13.06.2017, 5 Sa 209/16)

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