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BB 2010, 511
Fuhlrott 
BAG: Änderungen des Arbeitsvertrags durch Tarifvertrag (Urteil vom 28.05.2009, 6 AZR 144/08)

Das Kündigungsschutzgesetz schützt gegen Änderungen des Arbeitsvertrags, die der Arbeitgeber einseitig vornimmt, nicht jedoch gegen Änderungen der Arbeitszeit und/oder Höhe des Arbeitsentgelts durch tarifliche Regelungen.

Fuhlrott, BB 2010, 511-512 (Urteil vom 28.05.2009, 6 AZR 144/08)

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