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BB 2010, 468
Dahl 
BGH: Kein Anspruch des Arbeitnehmererfinders auf Auskunft über Gewinn – Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (Urteil vom 17.11.2009, X ZR 137/07)

Dem Arbeitnehmererfinder stehen zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn regelmäßig nicht zu (insoweit Aufgabe von BGHZ 137, 162 – Copolyester II, Leitsatz c; BGH GRUR 1998, 684, 688 – Spulkopf; BGH BB 2002, 1490 = GRUR 2002, 801, 803 – Abgestuftes Getriebe).

Dahl, BB 2010, 468 (Urteil vom 17.11.2009, X ZR 137/07)

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