Boss, Sonja
Brennpunkt: Differenzierungsklauseln
Differenzierungsklausel, Gewerkschaftsmitglieder, Spartentarifvertrag, Tarifbonus, Verdi
BB
2009, 1238
(Heft 23)
Um ihren Mitgliedern bei Tarifabschlüssen einen uneinholbaren Vorsprung gegenüber den nicht organisierten Kollegen zu verschaffen, versuchen die Gewerkschaften immer wieder die Arbeitgeberseite dazu zu verpflichten, die tarifvertraglichen Regelungen allein den organisierten Arbeitnehmern zukommen zu lassen. Aufgrund der schwindenden Mitgliederzahlen - und damit auch der entsprechenden Beiträge - ist der Ruf nach einer exklusiven tarifvertraglichen Privilegierung mittlerweile fester Bestandteil des gewerkschaftlichen Forderungskatalogs. Zwar hat der Große Senat in einer Grundsatzentscheidung im Jahre 1967 solche tarifvertraglichen Festschreibungen als unzulässig verworfen. Die Zeiten haben sich jedoch seit der Entscheidung des BAG vom 18.3.2009 grundlegend geändert. Der folgende Beitrag untersucht die rechtlichen Möglichkeiten dieses gewerkschaftlichen Wunsches nach Schlechterstellung der Außenseiter, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle höchstrichterliche Entscheidung und in Bezug auf § 2 der Anwendungsvereinbarung für die Inkraftsetzung des Spartentarifvertrages Nahverkehr in Berlin, die den Mitgliedern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen fünfzehnjährigen betriebsbedingten Kündigungsschutz zusichert.
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