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BB 2019, 3003
BAG 
Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten (Beschluss vom 07.05.2019, 1 ABR 53/17)

Die Berechtigung des Betriebsausschusses oder eines nach § 28 BetrVG gebildeten Ausschusses gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen, ist nicht auf anonymisierte Listen beschränkt.

BAG, BB 2019, 3003-3008 (Beschluss vom 07.05.2019, 1 ABR 53/17)

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