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BB 2020, 2209
FG Köln 
Erstattungsansprüche aus der Einkommensteuerveranlagung bei Aufrechnungslage nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Urteil vom 11.12.2019, 14 K 1702/19)

Die Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch durch das Finanzamt setzt nicht voraus, das dieser förmlich festgestellt ist, noch muss er sich aus einer rechtswirksamen Festsetzung der Steuer ergeben, aus deren Überzahlung er resultiert.

FG Köln, BB 2020, 2209-2214 (Urteil vom 11.12.2019, 14 K 1702/19)

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