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BB 2020, 1700
BFH 
Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen mit Sperrvermerk – Zurückverweisung an einen anderen Senat (Beschluss vom 28.02.2020, X B 100/19)

NV: Der Anspruch auf Akteneinsicht umfasst auch diejenigen beigezogenen Akten, die dem Gericht nur in elektronischer Form vorliegen.

BFH, BB 2020, 1700-1704 (Beschluss vom 28.02.2020, X B 100/19)

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