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BB 2011, 755
Thum, Rainer 
Thum, Rainer
Grundsatzurteil zur Tariffähigkeit der CGZP - Neue Erkenntnisse aus den Entscheidungsgründen?
BB 2011, 755 (Heft 12)
Mit Beschluss vom 14.12.2010 hat das BAG entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit- und Personalservice Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Nach Veröffentlichung der Pressemitteilung (Nr. 93/10) herrschte Verunsicherung, ob sich die Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit auch auf die Vergangenheit bezog. Von den Entscheidungsgründen erhoffte man sich Klarheit. Aufgrund des gegenwarts- und nicht vergangenheitsbezogenen Feststellungsantrages konnte eine rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit der CGZP in der Vergangenheit jedoch gar nicht ergehen. Den Entscheidungsgründen ist lediglich zu entnehmen, dass der Mangel der Satzung, mit dem das BAG die fehlende Tariffähigkeit der CGZP begründet, bereits im Jahr 2005 vorhanden war.

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