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BB 2022, 149
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Zeitplan für die Einführung der Globalen Mindeststeuer vorgelegt. Nach seiner Vorstellung soll diese zum 1.1.2023 umgesetzt werden, womit wohl ein Inkrafttreten gemeint sein soll. In diesem Punkt ist er sich mit dem französischen Finanzminister einig. Ob es tatsächlich gelingt, innerhalb eines Jahres ein derartiges Projekt, welches in die Grundprinzipien der internationalen Besteuerung eingreift, umzusetzen, erscheint mehr als fraglich. Für Steuerangelegenheiten innerhalb der EU gilt nun einmal das Einstimmigkeitsprinzip. Daher kann derzeit über das Schicksal des Gesetzesentwurfs der EU-Kommission nur spekuliert werden. Bei genauer Betrachtung gilt der Optimismus des Bundesfinanzministers wohl nur für die Säule 1, für die Erhebung der Mindeststeuer, nicht aber für die Säule 2, der Neuordnung von Besteuerungsrechten im internationalen Steuerrecht. Welche Risiken sind erkennbar? Estland, Polen und Ungarn treten bereits auf die Bremse und warnen vor zu viel Eile. Auch ist unbekannt, wann US-Präsident Joe Biden Säule 1 und 2 durch den Kongress bekommen wird. Die Schweiz hat angekündigt, die Mindeststeuer erst ab 2024 erheben zu wollen. Andere Länder, wie z. B. Österreich, das bereits eine Digitalsteuer als Werbeabgabe für Onlinewerbung erhebt, haben lediglich Unterstützung bei der Umsetzung zugesichert. Es bleibt spannend!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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