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BB 2022, 213
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Nun ist es geschafft! Der BFH hat einen neuen Präsidenten. Dr. Hans-Josef Thesling übernimmt die Leitung des BFH. Die schon von Bundespräsident Steinmeier vor ca. einem Jahr unterschriebene Ernennungsurkunde hält er nun seit dem 25.1.2022 in Händen. Der nordrhein-westfälische Ministerialbeamte und frühere Präsident des FG Düsseldorf ist damit am Ziel. Der am bayerischen Verwaltungsgericht anhängige Eilantrag einer unterlegenen Bewerberin gegen die Berufung war abgewiesen worden. Dr. Thesling übernimmt den Vorsitz des IX. Senates. Dieser hat die Zuständigkeit für die Besteuerung von Miet- und Pachteinkünften und der gewerblichen Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Zunächst als Rechtsanwalt tätig wechselte Dr. Thesling 1989 in den höheren Dienst der Landesfinanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Stationen waren die Finanzämter Erkelenz und Bergheim. Anschließend war er in der nordhrein-westfälischen Staatskanzlei tätig und wechselte dann als Richter zum FG Düsseldorf. Es folgten elf Jahre als Abteilungsleiter in der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen. Die Rückkehr als Präsident des FG Düsseldorf folgte im Jahr 2016. Die Tätigkeit als Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Justizministerium begann im Dezember 2018. Die Berufung war umstritten, da die frühere Justizministerin die Regeln für die Berufung, die bisher fachliche Anforderungen im Hinblick auf Revisionssachen enthielten, kurzerhand außer Kraft setzte. Damit stellt sich im Kern die Frage, ob die Präsidenten- und Vizepräsidentenstellen an den obersten Gerichtshöfen des Bundes nunmehr von fachlichen zu politischen Positionen umfunktioniert sind. Die Zukunft wird zeigen, ob diese Sorgen berechtigt sind.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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