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BB 2022, 2241
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Bundesregierung will auf die aktuelle wirtschaftliche Lage auch mit Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht reagieren. Der Gravenbrucher Kreis begrüßt den Vorschlag und plädiert für zielgerichtete Eingriffe, um die vorhandenen Instrumente flexibel und effizient nutzen zu können (s. PM Gravenbrucher Kreis vom 22.9.2022). In seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Formulierungshilfe zur Ergänzung des Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (BT-Drs. 20/2730) um sanierungs- und insolvenzrechtliche Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen unterstützt der Gravenbrucher Kreis die temporäre und maßvolle Verkürzung relevanter sanierungs- und insolvenzrechtlicher Prognose- und Planungsfristen. Eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht lehne der Kreis hingegen ab, um ihre ordnungspolitische Funktion und den effektiven Gläubigerschutz weiterhin zu gewährleisten. Zudem spreche sich der Gravenbrucher Kreis für eine zielgerichtete Regelung aus, die jene Unternehmen fokussiert, die von der aktuellen Situation besonders betroffen sind, wie z. B. energieintensive produzierende Betriebe. “Insolvenzen um jeden Preis zu vermeiden, ist aus volkswirtschaftlicher und unternehmerischer Sicht wenig sinnvoll”, betont Lucas Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. “Das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht bietet gute Instrumente, um Unternehmen, die in Schieflage geraten, zu restrukturieren und zu entlasten. Damit können sie sich für eine dauerhaft veränderte Zukunft gut aufstellen.”

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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