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BB 2009, 2474
Kleinmanns, Florian 
LG Bonn (Anm. von Kleinmanns, Florian)
Kein Ordnungsgeld für Insolvenzgesellschaft, wenn die Kosten für die Jahresabschlussoffenlegung schuldlos nicht aufgebracht werden können

§ 325§ 335§ 35§ 80§ 155§ 139§ 391; Insolvenzgesellschaft, Jahresabschlussoffenlegung, Verschulden, Kosten

LG Bonn vom 16.09.2009 - 30 T 366/09
BB 2009, 2474 (Heft 46)

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