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BB 2014, 84
Pfälzisches OLG Zweibrücken 
OLG Zweibrücken: Voraussetzungen der Einberufung einer Gläubigerversammlung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SchVG (Beschluss vom 20.03.2013, 3 W 9/13)

Zu den Voraussetzungen der Einberufung einer Gläubigerversammlung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SchVG (hier: Entbehrlichkeit eines erneuten außergerichtlichen Verlangens der Einberufung einer Gläubigerversammlung).

Pfälzisches OLG Zweibrücken, BB 2014, 84 (Beschluss vom 20.03.2013, 3 W 9/13)

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