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BB 2002, 2625
 
LG Hamburg
Bis zum wirksamen Ausscheiden eines Aktionärs aus der Gesellschaft ist die Anrechnung von Ausgleichszahlungen auf die Barabfindung unzulässig

LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 411 O 34/02;

LG Hamburg vom 30.10.2002 - 411 O 34/02
BB 2002, 2625 (Heft 51)

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