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BB 2021, 2482
FG Münster 
Verschmelzung einer KG auf GmbH führt zu Einbringungsgewinn (Urteil vom 19.05.2020, 13 K 571/16 G)

Die Aufwärtsverschmelzung einer KG auf eine GmbH qualifiziert als schädliche Veräußerung i. S. d. § 22 Abs. 1 UmwStG, so dass ein Gewinn aus einer vergangenen Einbringung rückwirkend im Wirtschaftsjahr der Einbringung als Gewinn i. S. v. § 16 EStG zu versteuern ist.

FG Münster, BB 2021, 2482 (Urteil vom 19.05.2020, 13 K 571/16 G)

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