Rüber, Bernd und Reiff, Gunter
Voraussetzungen einer gewerblichen Entprägung der extern verwalteten geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft
Investmentkommanditgesellschaft, Kapitalanlagegesetzbuch, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, externe Verwaltung, geschlossene, geschlossene Investment-KG, gewerbliche Entprägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG
BB
2014, 1634
(Heft 27)
Die geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (Investment-KG) ist eine Sonderform der GmbH & Co. KG, die durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt wurde und zukünftig als Investitionsvehikel für langfristige Investitionen in Sachwerte dienen wird. Kennzeichnend für eine Investment-KG ist, dass sie durch eine regulierte und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet wird. Dabei kann die Investment-KG selber als intern verwaltete KVG die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Regelmäßig wird jedoch die extern verwaltete Investment-KG anzutreffen sein, bei der die Verwaltung der Investment-KG durch eine außenstehende KVG erfolgt, die selbst nicht Gesellschafter ist. Da der externen KVG durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag weitreichende Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse übertragen werden, wird aktuell diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen weiterhin eine einkommensteuerlich anerkannte gewerbliche Entprägung der extern verwalteten Investment-KG gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG möglich ist.
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