OFD Frankfurt a. M.
Bildung von Rücklagen nach § 6 b Abs. 10 EStG - Betragsgrenze in Höhe von 500 000 Euro nach § 6 b Abs. 10 Satz 1 EStG
OFD Frankfurt/Main, Schreiben vom 1. September 2003 - S 2139 A - 24 - St II 2.01
BB 2004, 435 (Heft 8)
BB 2004, 435 (Heft 8)
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