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Die Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes (2021), S. V, VI 
Vorwort 
Steve Ritter 

V Vorwort

Das IT-SiG 2.0 wurde nach fast vier Jahren Arbeit noch rechtzeitig vor Ablauf der 19. Legislaturperiode verabschiedet. Es stellt einen weiteren Meilenstein in der IT-Sicherheitsgesetzgebung Deutschlands und der EU dar. Leider ist das sukzessiv wachsende IT-Sicherheitsrecht schon aufgrund seiner fehlenden Systematik und der Verteilung auf unzählige Gesetze kaum noch nachvollziehbar.*

Das vorliegende Werk soll daher zumindest dabei helfen, die Regelungen des IT-SiG 2.0 und ihre Einordnung in die bisherige Historie des IT-Sicherheitsgesetzes zu verstehen. Zu diesem Zweck werden zunächst das IT-SiG 1.0 und das NIS-RL-Umsetzungsgesetz kursorisch nachgezeichnet. Anschließend werden die vom IT-SiG 2.0 vorgenommenen Änderungen einzeln kommentiert. Dazu werden die geänderten Gesetzestexte sowie die vom RegE für das IT-SiG 2.0 abweichenden Beschlussempfehlungen des Innenausschusses dargestellt und die jeweiligen Begründungen wiedergegeben. Da wo es zum Verständnis der Normen und der Erläuterungen des Werkes sinnvoll schien, werden nicht nur die geänderten Absätze wiedergegeben, sondern auch unveränderte Teile der Paragrafen.

Um die Änderungen auf einen Blick nachvollziehen zu können, findet sich nach dem Kommentierungsteil eine Synopse der Regelungen vor und nach dem IT-SiG 2.0. Für die vertiefte Befassung mit dem Gesetz schließt das Werk mit einer Sammlung von Verweisen auf die Gesetzesmaterialien (z.B. RegE, Ausschussempfehlungen, Sachverständigenstellungnahmen).

Eines steht schon jetzt fest: Das IT-SiG 2.0 wird nicht die letzte Änderung des deutschen IT-Sicherheitsrechts gewesen sein. Die Europäische Kommission hat bereits einen Entwurf für eine zweite NIS-RL (NIS-RL 2.0) vorgelegt, der bereits rege diskutiert wird und bei seiner Verabschiedung deutlichen Änderungsbedarf im deutschen Recht – insbesondere dem BSIG – auslösen würde.

Mein Dank gilt Prof. Dr. Anne Paschke, Dr. Laura Schulte und Dr. Lutz Keppeler für ihren Einsatz, ohne den das Werk nicht so zeitnah zum finalen IT-Sicherheitsgesetz hätte erscheinen können. Ganz besonderer Dank gebührt meiner Frau Julia Ritter. Sie war mir bei der Erstellung des Werkes nicht nur eine persönliche Stütze, sondern hat mit ihrer redaktionellen Arbeit wesentlich zum rechtzeitigen Erscheinen beigetragen.

VI

Dem Team des Deutschen Fachverlages, namentlich Herrn Torsten Kutschke, Herrn Patrick Orth und Frau Nadine Grüttner danke ich für die gute und angenehme Zusammenarbeit.

September 2021

Steve Ritter

* Vgl. auch Raabe/Schallbruch/Steinbrück, CR 2018, 706, 714.
 
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