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DSB 2012, 46
Vahle 
Abtretung einer Arztforderung an Abrechnungsunternehmen (Urteil vom 21.09.2011, 10 C 102/11)

Die Abtretung einer ärztlichen Forderung an ein Abrechnungsunternehmen ist nur dann wirksam, wenn für den Patienten erkennbar ist, dass seine Daten und Unterlagen auch an eine refinanzierende Bank weitergegeben werden können, und er in eine solche Datenübermittlung einwilligt.

Vahle, DSB 2012, 46 (Urteil vom 21.09.2011, 10 C 102/11)

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