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DSB 2019, 267
Strassemeyer 

Advent, Advent ein Lichtlein brennt

Abbildung 1

Laurenz Strassemeyer
Schriftleitung
Datenschutz-Berater

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

aus Sicht von Datenschutzinteressierten – wie wohl alle von Ihnen – scheinen die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden die Adventszeit dieses Jahr vorzuverlegen: Noch im November veröffentlichten sie insgesamt 13 Entschließungen, Empfehlungen oder andere Handreichungen zu verschiedensten Themenfeldern. Für einen vollständigen Adventskalender fehlt daher nicht mehr viel.

Besonders die deutschen Aufsichtsbehörden scheinen ihre Präsenz langsam, aber sicher zu erhöhen, und dies nicht nur durch die Höhe ihrer Bußgelder. Sie alleine gaben Hinweise zu neun relevanten Themen, wobei die Anzahl der veröffentlichten Dokumente sogar noch höher ausfiel. Daneben veröffentlichte die ICO aus Großbritannien aufschlussreiche Empfehlungen zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten; sowie die spanische Aufsichtsbehörde AEPD einen umfassenden Leitfaden zum Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien, wonach unter Umständen durch Weitersurfen eine wirksame Einwilligung eingeholt werden kann. Zu guter Letzt gab der Europäische Datenschutzausschuss neben seiner finalen Leitlinie zum Anwendungsbereich der DSGVO, die eine willkommene Klarstellung zur Haftung des Vertreters i. S. d. Art. 27 DSGVO enthält, die Leitlinie zu Art. 25 DSGVO bekannt. Letztere steht noch bis zum 16. Januar 2020 zur öffentlichen Konsultation offen. Zeit, die Sie unter Umständen noch für die ein oder andere Anmerkung nutzen können. Folglich bleibt das Jahr bis in die letzten Tage für Datenschutzrechtler hoch spannend. Die vorweihnachtlichen Überraschungen der Datenschutzbehörden werden in diesem Heft noch einmal für Sie aufbereitet.

Die Adventszeit ist immer auch eine Zeit, um das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und auf das zu schauen, was vor einem liegt. 2018 erlebte die DSGVO wahrhaftig einen gewissen Hype, der 2019, entgegen mancher Prognosen, kaum abflachte: Denken Wir zurück an die ersten in Frankreich und Großbritannien verhängten Millionenbußgelder. Ein Umstand, der vor Kurzem auch in Deutschland eintrat. Die Datenschutzaufsichtsbehörden zeigen mit der Einführung ihres neuen Bußgeldkonzepts zudem auf, diese Linie offenbar weiterverfolgen zu wollen. Mit den Verfahren Fashion ID und Planet 49 brachte der EuGH das europäische Datenschutzrecht erneut in die Massenmedien zurück und entschied sowohl für die Beratung als auch für zahlreiche Unternehmen über zwei hoch relevante Themen; anders dagegen die eher hysterisch geführte Mediendebatte um Klingelschilder oder geschwärzte Gesichter in KiTa. So oder so: Datenschutzrecht war auch 2019 für viele Menschen omnipräsent.

Das Jahr 2020 dürfte für Uns alle ähnlich interessante Entwicklungen bereithalten! Zahlreiche Fragen innerhalb der DSGVO sind weiterhin hoch streitig und es gibt, wenn überhaupt, zumeist nur erste, nicht zwingend kongruente instanzgerichtliche Entscheidungen. Stichwort: Umfang des Auskunftsanspruchs oder Abmahnbarkeit von Wettbewerbsverstößen. Gleichzeitig darf man gespannt sein, welche Überarbeitungsaspekte die EU-Kommission bei der Evaluation der DSGVO ins Auge fassen wird und ob die e-Privacy Verordnung doch einen erfolgreichen Weg gehen wird – aktuell scheint dies nach erneuter Uneinigkeit im Rat zumindest zweifelhaft.

Mit diesem Heft geht also ein hoch spannendes datenschutzrechtliches Jahr zu Ende und ein weiteres wird eingeläutet. Genügend offene Fragen hält das Datenschutzrecht in jedem Fall für 2020 bereit. Ich wünsche Ihnen eine geruhsame und fröhliche Weihnachtszeit und verspreche Ihnen, unser Heft liest sich mit dem ein oder anderen Weihnachts-Cookie noch viel besser. Wir lesen Uns im Jahr 2020, rutschen Sie gut rein!

Ihr

Laurenz Strassemeyer

 
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