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DSB 2010, 19
LAG Berlin-Brandenburg 
Anhörung bei so genannter Verdachtskündigung (Urteil vom 06.11.2009, 6 Sa 1121/09)

Eine Verdachtskündigung ist nur dann wirksam, wenn der betroffene Arbeitnehmer zuvor vom kündigenden Arbeitgeber zu den konkreten Verdachtsmomenten angehört worden ist und die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten hat.

LAG Berlin-Brandenburg, DSB 2010, 19 (Urteil vom 06.11.2009, 6 Sa 1121/09)

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