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DSB 2012, 251
Vahle 
Anhörung vor Verdachtskündigung (Urteil vom 30.03.2012, 20 Sa 2272/11)

Auch bei Verstößen gegen die arbeitsvertragliche Pflicht zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber stets prüfen, ob es zunächst einer Abmahnung bedarf; dies gilt insbesondere bei langjährig Beschäftigten (hier bejaht bei einem Beschäftigungszeitraum von 19 Jahren).

Vahle, DSB 2012, 251-252 (Urteil vom 30.03.2012, 20 Sa 2272/11)

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