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DSB 2013, 99
Vahle 
Ankündigung eines Amoklaufs über Facebook (Urteil vom 05.09.2012, 94 Ns 27/12)

Die Ankündigung eines Amoklaufs auf einer Facebook-Seite ist grundsätzlich geeignet, den öffentlichen Frieden im Sinne des § 126 Strafgesetzbuch (StGB) zu stören.

Vahle, DSB 2013, 99 (Urteil vom 05.09.2012, 94 Ns 27/12)

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