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DSB 2014, 140
Vahle 
Bildaufnahmen eines Arbeitnehmers zum Nachweis einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit (Urteil vom 11.07.2013, 10 SaG 3/13)

Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Fotografieren eines arbeitsunfähig „geschriebenen“ Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber oder Vorgesetzten nicht das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt, wenn die Aufnahmen dazu dienen, den Verdacht aufzuklären, es handele sich um „Krankfeiern“.

Vahle, DSB 2014, 140-141 (Urteil vom 11.07.2013, 10 SaG 3/13)

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