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DSB 2021, 1
Golland 

Die Meisterschaft des FC Schalke 04

Abbildung 1

Dr. Alexander Golland

Schriftleitung Datenschutz-Berater

Mit Prognosen tut man sich in diesen Zeiten schwer. Vieles ist anders als wir es gewohnt sind. Nein, natürlich wird Schalke nicht Meister der Fußball-Bundesliga. Dass die Knappen aber Anfang des Jahres 2021 wieder ein Spiel gewinnen werden, ist genauso klar wie die Übergabe der Meisterschale an den (ehemaligen) Schalker Manuel Neuer – als Kapitän des FC Bayern München.

Dennoch: Nicht alles ist so einfach. Wir befinden uns in einer Zeit des „New Normal“ – ein Begriff, der mit unterschiedlichen Konnotationen verwendet wird und höchst subjektiv geprägt ist. Während die einen Hilfsmaßnahmen der Regierung in dieser Zeit begrüßen, sind andere von einer Angst vor Zombiefirmen umgetrieben. COVID-19 wird auch im „Superwahljahr 2021“ den politischen Diskurs prägen. Um es mit den Worten Herbert Grönemeyers zu sagen: Es bleibt alles anders.

Absehbar ist hingegen, dass das Datenschutzjahr 2021 von ähnlichen Themen geprägt sein wird, welche uns bereits im vergangenen Jahr beschäftigten. Die Flucht ins Home-Office und die Verlagerung von Besprechungen zu Videokonferenzen sind Herausforderungen, die den Alltag zahlreicher Unternehmen und Behörden begleitet haben. Vielerorts hat die Datenschutzaufsicht dabei im Rahmen ihres Ermessens ein Auge zugedrückt – die Erhaltung der Funktionsfähigkeit eines Unternehmens war plötzlich wichtiger als die Optimierung der Datenschutz-Compliance. Nicht nur die von Kristof Kamm im vorliegenden Heft besprochene Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz legt jedoch nahe, dass wir mit einer Intensivierung der Kontrolltätigkeit der Aufsichtsbehörden rechnen können.

Ebenso mit der im Vorjahr diskutierte Frage, ob man den Zugang zu Veranstaltungen oder die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen vom Vorhandensein der Corona-Warn-App abhängig machen darf, werden uns in neuer Form befassen müssen: Unter welchen Umständen darf man das Bestehen einer Impfung gegen SARS-CoV-2 erfassen oder gar einen entsprechenden Impfnachweis voraussetzen?

Nicht zuletzt werden uns Drittlandtransfers weiter beschäftigen: Vor wenigen Tagen wurde zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich im Hau-Ruck-Verfahren ein Brexit-Abkommen ausgehandelt. Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament müssen diesem völkerrechtlichen Vertrag noch zustimmen. Wer sich durch den über 1.200 Seiten starken Text des Abkommens kämpft, findet darin die Bestimmung, dass Datentransfers über den Ärmelkanal weiterhin zulässig sind – eine vorläufige Regelung über maximal sechs Monate. In dieser Zeit richten sich alle Augen auf die Kommission, die an einer Angemessenheitsentscheidung für das Vereinigte Königreich arbeitet.

Bis dahin bleibt es bei einer Zitterpartie für die Unternehmen: Käme die Kommission nämlich zu dem Ergebnis, mangels adäquaten Datenschutzniveaus keine Angemessenheitsentscheidung treffen zu können, stünden plötzlich hinter den Alternativen – namentlich EU-Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules – große Fragezeichen. Ein Ausweichen auf die in Art. 49 DSGVO kodifizierten Ausnahmen ist zudem, wie Philipp Quiel im Heft darstellt, nur in seltenen Fällen möglich.

Neben diesen beiden Beiträgen wartet unser Heft mit weiteren interessanten Artikeln auf. Zum Start ins neue Jahr wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre, alles Gute für 2021 und: Bleiben Sie gesund!

Ihr

Alexander Golland

 
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