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DSB 2012, 200
Vahle 
Dokumentationspflichten bei Telefonwerbung (Beschluss vom 10.02.2012, 3 O 299/09)

Ein Werbeanruf liegt auch dann vor, wenn der Anruf erst der Anbahnung eines geschäftlichen Kontaktes dienen soll, etwa durch Vereinbarung eines Termins für einen Vertreterbesuch, durch telefonisches Angebot von Informations- oder Werbematerial oder zur Gewinnung von Neukunden.

Vahle, DSB 2012, 200-201 (Beschluss vom 10.02.2012, 3 O 299/09)

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