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DSB 2012, 92
Vahle 
Geheimhaltung von Akten im Verwaltungsrechtsstreit (Beschluss vom 28.07.2011, 13 a F 3/11)

Ein Ministerium ist nicht berechtigt, die Vorlage von Akten betreffend eine ministerielle Änderungsverordnung in einem Verwaltungsgerichtsprozess zu verweigern, weil in den Akten auch die Stellungnahmen anderer Behörden enthalten sind.

Vahle, DSB 2012, 92 (Beschluss vom 28.07.2011, 13 a F 3/11)

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