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DSB 2015, 174
Oberbeck 
Google haftet für rechtswidriges Suchergebnis auf Unterlassung (Beschluss vom 27.04.2015, 18 W 591/15)

Die Suchmaschine Google haftet für unwahre Tatsachenbehauptungen als Störer sowohl für die Vorschau in Snippets als auch durch die Verlinkung im Suchergebnis. In dem Fall ging es um ein Unternehmen, das in Kombination mit dem Wort „Betrugsverdacht“ im Google-Suchergebnis erschien. Dort wurde auf einen Blogbeitrag verlinkt, in dem fälschlicherweise der Eindruck erweckt wurde, …

Oberbeck, DSB 2015, 174 (Beschluss vom 27.04.2015, 18 W 591/15)

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