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DSB 2013, 205
Vahle 
Grenzen beim Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers (Urteil vom 29.01.2013, 13 Sa 263/12)

Auskunftsbegehren nach § 34 BDSG müssen hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) sein. Dazu reicht die Formulierung „(…) aus vorgelagerten Dateien und Datenbanken (…)“ nicht.

Vahle, DSB 2013, 205-206 (Urteil vom 29.01.2013, 13 Sa 263/12)

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