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DSB 2018, 88
Oberbeck 
Jobcenter: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eAkte (Beschluss vom 27.02.2018, S 11 AS 409/18)

Der Einsatz der elektronischen Akte beim Jobcenter verletzt keine Rechte der Leistungsberechtigten. Das hat das Sozialgericht Konstanz in einem Eilbeschluss entschieden. Alle Jobcenter führen bereits seit August 2016 die eAkte. Die leistungsbezogenen Dokumente werden dabei gescannt und anschließend gespeichert. Die Mitarbeiter des Jobcenters können die eAkte anschließend über den Bildschirm einsehen und bearbeiten. …

Oberbeck, DSB 2018, 88 (Beschluss vom 27.02.2018, S 11 AS 409/18)

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