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DSB 2010, 17
LAG München 
Kündigung wegen Zugriffs auf private E-Mails des Arbeitgebers (Urteil vom 08.07.2009, 11 Sa 54/09)

Es kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein, wenn ein Arbeitnehmer dem Geschäftsführer des Arbeitgebers ein privates E-Mail-Dokument des Mitgeschäftsführers vorlegt, in dessen Besitz er auf Grund eines gezielten von seiner Aufgabenstellung als Systemadministrators nicht gedeckten Recherchevorgangs gelangt ist.

LAG München, DSB 2010, 17-18 (Urteil vom 08.07.2009, 11 Sa 54/09)

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